10.05.04.03 - Einmalige Vergütungen
Im Abschnitt Einmalige Vergütungen erfassen Sie zusätzliche Zahlungen, die nicht zur regelmäßigen Vergütung gehören. Dazu zählen beispielsweise Boni, Prämien, Zuschläge oder sonstige einmalige Leistungen. Diese Informationen können zur Lohnabrechnung exportiert oder bei Bedarf weiterverarbeitet werden.
Hinweis: Die Verwaltung und Einsicht von Gehaltsdaten ist ausschließlich für Nutzer mit der Rolle hr-admin und hr-manager möglich.
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Mitarbeitende>Vergütung
Typische Anwendungsfälle
Leistungsprämien oder Bonuszahlungen
Einmalige Zuschüsse (z. B. Inflationsausgleich, Fahrtkostenerstattung)
Abfindungen oder Sonderzahlungen
Aufwandsentschädigungen
Einmalige Vergütungen erfassen besondere Zahlungen, die außerhalb der regulären Lohnzahlung erfolgen. Diese Zahlungen sind nicht wiederkehrend, sondern beziehen sich auf einen konkreten Anlass oder Zeitraum – beispielsweise Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen oder Prämien.
Erfassungsfelder im Überblick
Feld |
Beschreibung |
Vergütungsart |
Auswahl der passenden Kategorie (z. B. Weihnachtsgeld, Sonderbonus). Neue Typen können über „+ Vergütungsart“ hinzugefügt werden. |
Betrag |
Höhe der Bruttovergütung, die einmalig gezahlt werden soll. |
Datum |
Das genaue Auszahlungsdatum oder der Stichtag für die Vergütung. |
Kommentar |
Optionales Textfeld zur Dokumentation – z. B. Anlass, Berechnungsgrundlage oder interne Freigaben. |
Best Practices
Nutzen Sie klare und nachvollziehbare Bezeichnungen für die Vergütungsart, um eine konsistente Abrechnung und spätere Auswertung zu gewährleisten.
Tragen Sie das Auszahlungsdatum präzise ein, damit die Vergütung im richtigen Abrechnungsmonat erscheint.
Verwenden Sie das Kommentarfeld zur transparente Nachvollziehbarkeit, z. B. mit Verweis auf einen Bonusvertrag oder eine Zielerreichung.
Stimmen Sie einmalige Zahlungen frühzeitig mit der Lohnbuchhaltung ab, um rechtzeitig die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu klären.
Hinweis: Einmalige Vergütungen werden nach Speicherung automatisch im Abrechnungslauf berücksichtigt, sofern das hinterlegte Datum innerhalb des Abrechnungszeitraums liegt.