10.05.06 - Nachträgliche Korrekturen in der Änderungshistorie der Personalakte
In der Änderungshistorie werden alle Änderungen Attributen der Personalakte dokumentiert.
Diese Historie gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit, lässt jedoch keine Löschung von Einträgen zu.
Änderungen in der Historie können nicht gelöscht werden – dies dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Personaldaten.
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Mitarbeitende>Änderungshistorie
Zweck
Fehlerhafte Eingaben, etwa ein falsches Datum oder ein inkorrekter Wert, können gezielt korrigiert werden – ohne die Integrität der Historie zu gefährden.
Vorgehen bei Korrekturen
1. Korrektur eines falschen Datums
Wenn das Gültigkeitsdatum einer Änderung falsch gesetzt wurde:
Öffnen Sie die entsprechende Personalakte.
Wechseln Sie zum Reiter „Änderungshistorie“.
Klicken Sie auf das Datum der betreffenden Attributänderung.
Wählen Sie „Datum ändern“, passen Sie das Datum an und bestätigen Sie die Änderung.
🛈 Das ursprüngliche Änderungsdatum bleibt dokumentiert. Es wird lediglich das Wirksamkeitsdatum angepasst.
2. Korrektur eines falschen Attributwerts
Wenn ein falscher Wert eingetragen wurde (z. B. falscher Standort):
Öffnen Sie den Editiermodus der Personalakte.
Ändern Sie den Wert des Attributs, dass Sie korrigieren möchten.
Setzen Sie die Gültigkeit des neuen Eintrags mit dem korrekten Wert hinzu auf das gleiche Datum des fehlerhaften Eintrags.
Das System verwendet automatisch den zuletzt eingegebenen Wert für den Stichtag.
Hinweise
Verwenden Sie die Filterfunktion, um gezielt nach Attributen (z. B. „Standort“ oder „FTE“) zu filtern.
Alle Änderungen sind mit dem Bearbeiter, dem Datum und dem Wirksamkeitszeitpunkt dokumentiert.
Best Practices
Strukturieren Sie die Änderungen an der Personalakte und erhalten Sie eine konsistente Datenstruktur.
Nehmen Sie Korrekturen möglichst zeitnah vor, um fehlerhafte oder nachträgliche Korrekturen zu vermeiden, die Einfluss auf Auswertungen, Berichte, etc. haben.
Verwenden Sie konsistente Datumsangaben für organisatorische Änderungen (z. B. Monatswechsel).
Stimmen Sie Änderungen mit der Lohnbuchhaltung ab, insbesondere bei rückwirkenden Korrekturen.